Das Wichtigste in Kürze
- 30 % Grundförderung für jede Wärmepumpe als Heizungsersatz
- +20 % Klimabonus beim Austausch einer fossilen Heizung (Öl/Gas älter als 20 Jahre)
- +30 % Einkommensbonus bei Haushaltseinkommen unter 40.000 € brutto/Jahr
- Maximaler Fördersatz: 70 % auf bis zu 30.000 € förderfähige Kosten
- Antrag vor dem Einbau stellen — nachträgliche Anträge werden abgelehnt
Förderung auf einen Blick
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM) wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt. Seit der Reform 2024 gilt ein modulares System aus Grundförderung und Boni, das bis Ende 2026 stabil bleibt.
Die Förderung richtet sich an Eigentümer von Bestandsgebäuden, die eine alte Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen. Neubauten sind über die BEG EM nicht förderfähig (hier greift der KfW-Neubaustandard).
| Förderbaustein | Zuschuss | Kombinierbar |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Immer (Basis) |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | + Grundförderung |
| Einkommensbonus | 30 % | + Grundförderung + Klimabonus |
| Maximal | 70 % | Alle drei kombiniert |
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss direkt auf dein Konto überwiesen — kein Kredit, keine Rückzahlung. Alternativ kann die Förderung auch über einen zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit (KfW 358/359) abgerufen werden.
Grundförderung: 30 % für jede Wärmepumpe
Die Grundförderung von 30 % steht jedem Eigentümer zu, der eine Wärmepumpe als Heizungsersatz in einem Bestandsgebäude einbaut. Die Wärmepumpe muss mindestens 65 % des Wärmebedarfs decken.
Voraussetzungen:
- Bestehendes Wohngebäude (mindestens 5 Jahre alt)
- Wärmepumpe deckt mindestens 65 % des Wärmebedarfs
- Einbau durch ein Fachunternehmen mit Eintrag ins BAFA-Register
- Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt
Die 30 % werden auf die förderfähigen Kosten berechnet (max. 30.000 € pro Wohneinheit). Das ergibt einen maximalen Zuschuss von 9.000 € allein durch die Grundförderung.
Klimageschwindigkeitsbonus: +20 %
Der Klimageschwindigkeitsbonus belohnt den schnellen Umstieg von fossilen Heizungen auf erneuerbare Energien. Er beträgt 20 % zusätzlich zur Grundförderung.
Voraussetzungen:
- Du tauschst eine funktionierende Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung aus
- Die alte Heizung ist mindestens 20 Jahre alt oder du tauschst eine Ölheizung (unabhängig vom Alter)
- Die alte Heizung wird fachgerecht stillgelegt und entsorgt
Wichtig: Der Klimabonus sinkt ab 2029 auf 17 % und wird danach alle zwei Jahre weiter reduziert. Wer jetzt handelt, sichert sich den höchsten Bonus.
Mit Grundförderung + Klimabonus erreichst du bereits 50 % — bei 30.000 € förderfähigen Kosten sind das 15.000 € Zuschuss.
Einkommensbonus: +30 %
Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 € erhalten zusätzlich 30 % Einkommensbonus. Maßgeblich ist der Einkommensteuerbescheid, der dem Antrag beiliegt.
Der Einkommensbonus richtet sich besonders an Rentner, Alleinerziehende und Geringverdiener, die ohne zusätzliche Unterstützung den Heizungstausch finanziell nicht stemmen könnten.
Maximalförderung: 30 % + 20 % + 30 % = 70 %. Bei 30.000 € förderfähigen Kosten ergibt das einen Zuschuss von 21.000 €. Dein Eigenanteil beträgt dann nur noch 9.000 € für eine komplette Wärmepumpenanlage.
Wie viel Förderung bekommst du?
Unser Kostenrechner berechnet deinen persönlichen Förderbetrag basierend auf Bundesland, Einkommen und Heizungsalter — kostenlos und in unter 3 Minuten.
Förderung berechnenFörderfähige Kosten: Was zählt dazu?
Die BAFA fördert nicht nur das Gerät, sondern die gesamte Maßnahme. Förderfähig sind:
- Wärmepumpe (Gerät)
- Pufferspeicher und Warmwasserspeicher
- Installation und hydraulischer Anschluss
- Demontage und Entsorgung der alten Heizung
- Anpassung der Heizungsverteilung (z. B. neue Heizkörper)
- Elektrischer Anschluss (Stromzähler, Sicherungen)
- Erdarbeiten bei Erdwärmepumpen
- Planungsleistungen und Energieberatung
Obergrenze: Maximal 30.000 € pro Wohneinheit für die erste Wohneinheit. Für jede weitere Wohneinheit im selben Gebäude kommen 15.000 € hinzu (bis zu 5 Wohneinheiten). Kosten über der Obergrenze trägst du vollständig selbst.
Antrag Schritt für Schritt
Die Antragstellung erfolgt online über das BAFA-Portal. Hier ist der Ablauf:
- Angebot einholen: Lass dir ein verbindliches Angebot von einem Fachunternehmen erstellen. Das Angebot muss die förderfähigen Kosten aufschlüsseln.
- Online-Antrag stellen: Registriere dich auf meine.bafa.de und stelle den Antrag vor Beginn der Maßnahme. Du brauchst: Angebot des Handwerkers, Grundbuchauszug oder Eigentümernachweis, Einkommensteuerbescheid (für den Einkommensbonus).
- Zuwendungsbescheid abwarten: Die BAFA bestätigt die Förderzusage. Erst danach darfst du den Auftrag erteilen. Bearbeitungszeit: ca. 4–8 Wochen.
- Einbau durchführen: Der Fachbetrieb installiert die Wärmepumpe und stellt die Rechnung.
- Verwendungsnachweis einreichen: Lade die Schlussrechnung und den Nachweis über die technische Inbetriebnahme im BAFA-Portal hoch.
- Auszahlung erhalten: Die BAFA überweist den Zuschuss direkt auf dein Konto. Zeitrahmen: ca. 4–12 Wochen nach Verwendungsnachweis.
Wichtig: Antrag vor Auftragsvergabe!
Der häufigste Fehler: Der Handwerker wird beauftragt, bevor der BAFA-Antrag gestellt ist. Das führt zur Ablehnung der gesamten Förderung. Stelle den Antrag immer vor der Auftragserteilung. Ein unverbindliches Angebot einholen ist dagegen erlaubt und sogar notwendig.
Rechenbeispiele: Drei typische Fälle
Fall 1: Eigenheimbesitzer mit Ölheizung (52 Jahre, Einkommen > 40.000 €)
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesamtkosten (Luft-Wasser-WP + Einbau) | 32.000 € |
| Förderfähige Kosten (max. 30.000 €) | 30.000 € |
| Grundförderung 30 % | 9.000 € |
| Klimabonus 20 % (Öl > 20 Jahre) | 6.000 € |
| Gesamter Zuschuss (50 %) | 15.000 € |
| Eigenanteil | 17.000 € |
Fall 2: Junge Familie mit Gasheizung (36 Jahre, Einkommen > 40.000 €)
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesamtkosten (Luft-Wasser-WP + Einbau) | 28.000 € |
| Förderfähige Kosten | 28.000 € |
| Grundförderung 30 % | 8.400 € |
| Klimabonus 20 % (Gas < 20 Jahre = kein Bonus) | 0 € |
| Gesamter Zuschuss (30 %) | 8.400 € |
| Eigenanteil | 19.600 € |
Fall 3: Rentner mit Gasheizung (67 Jahre, Einkommen < 40.000 €)
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesamtkosten (Luft-Wasser-WP + Einbau) | 29.000 € |
| Förderfähige Kosten | 29.000 € |
| Grundförderung 30 % | 8.700 € |
| Klimabonus 20 % (Gas > 20 Jahre) | 5.800 € |
| Einkommensbonus 30 % | 8.700 € |
| Gesamter Zuschuss (70 %) | 20.300 €* |
| Eigenanteil | 8.700 € |
*Tatsächlich gedeckelt: 70 % von 29.000 € = 20.300 €. Bei Kosten über 30.000 € wird der Fördersatz nur auf 30.000 € angewendet.
Amortisation: Wann zahlt sich die Förderung aus?
Die Förderung senkt den Eigenanteil massiv — aber ab wann hast du die Investition durch die Einsparungen bei den Heizkosten wieder drin? Das hängt von deiner konkreten Einsparung gegenüber der alten Heizung ab.
Typische Szenarien:
- Ölheizung → Wärmepumpe (50 % Förderung): Einsparung ca. 1.200–1.500 €/Jahr → Break-even nach 7–9 Jahren
- Gasheizung → Wärmepumpe (30 % Förderung): Einsparung ca. 600–900 €/Jahr → Break-even nach 10–14 Jahren
- Ölheizung → Wärmepumpe (70 % Förderung): Einsparung ca. 1.200–1.500 €/Jahr → Break-even nach 4–6 Jahren
Bei steigenden fossilen Energiepreisen und der wachsenden CO₂-Abgabe (ab 2027 voraussichtlich 55–65 €/Tonne) verkürzt sich die Amortisationszeit weiter.
Deine Amortisation in 2 Minuten berechnen
Gib deine Investitionskosten, den Fördersatz und deine jährliche Einsparung ein — unser Rechner zeigt dir das Break-even-Jahr und die 20-Jahres-Prognose.
Amortisation berechnenHäufige Fehler bei der Antragstellung
Diese Fehler führen regelmäßig zu Verzögerungen oder Ablehnungen:
- Antrag nach Auftragsvergabe: Wie oben erwähnt — der Antrag muss vor der Auftragserteilung beim BAFA eingehen. Nur ein Angebot einholen ist vorher erlaubt.
- Kein Fachunternehmer-Nachweis: Der Installateur muss im BAFA-Fachunternehmerregister eingetragen sein. Prüfe das vor der Angebotsanfrage.
- Fehlender Einkommensnachweis: Für den Einkommensbonus brauchst du den Einkommensteuerbescheid — nicht eine Gehaltsabrechnung.
- Unvollständige Kostenaufschlüsselung: Die Rechnung muss alle förderfähigen Positionen einzeln ausweisen. Pauschalrechnungen führen zu Rückfragen.
- Fristen versäumt: Nach dem Zuwendungsbescheid hast du in der Regel 24 Monate, um die Maßnahme abzuschließen und den Verwendungsnachweis einzureichen.
Fazit: BAFA-Förderung 2025/2026 nutzen
Die aktuelle Förderlandschaft ist so attraktiv wie selten zuvor. Mit dem modularen System aus Grundförderung, Klimabonus und Einkommensbonus sind Zuschüsse von 30 bis 70 % möglich — das senkt den Eigenanteil für eine komplette Wärmepumpenanlage auf unter 10.000 €.
Der wichtigste Schritt: Jetzt handeln. Der Klimabonus sinkt ab 2029, und die Wartezeiten bei Installateuren betragen oft 3–6 Monate. Wer 2026 den Antrag stellt, sichert sich die aktuellen Konditionen.
Nutze unsere Rechner, um deine individuelle Situation durchzurechnen — und finde heraus, wie viel Förderung dir zusteht.